Achtung: Änderung der Datenschutzbestimmungen

Achtung: Änderung der Datenschutzbestimmungen

Die Bundesregierung hat das Datenschutzgesetz zum 1. September 2009 geändert. Unternehmen sind seither dazu verpflichtet, ihrem Datenschutzbeauftragten besonderen Kündigungsschutz zu gewährleisten. Ein Datenschutzbeauftragter muss benannt werden, sofern personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dies gilt bei computergestützter Datenverarbeitung bereits ab neun, bei analoger Datenverarbeitung ab 20 Mitarbeitern, die mit persönlichen Daten umgehen.

Die Conpanion Consultants übernehmen die Aufgabe eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Auf Wunsch erhalten Sie unseren One-Stop-Service. Wir unterstützen Sie von der Analyse Ihrer Ist-Situation über die Erstellung eines Datenschutzkonzepts (inklusive juristischer Abstimmung) bis hin zur Umsetzung und nachhaltigen Betreuung. Dabei können Sie von den Kostenvorteilen eventuell bereits vorhandener und erprobter Lösungen profitieren. Für ein erstes unverbindliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten der Conpanion Consultants können Sie auf die Ausbildung eines eigenen fachkundigen und zuverlässigen Mitarbeiters verzichten. So sparen Sie Teilnahmegebühren für kostenintensive Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen drohen Ihrem Unternehmen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro.

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Die ersten 100 Tage als Führungskraft.

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"Durch dieses gesunde Augenmaß führten bisher alle Projekte, an denen Conpanion mitgearbeitet hat, zu einem für alle Seiten erfolgreichen Abschluss."

Roman Köpe,
Leitung Zölle & Verbrauchsteuern

Die Wahl einer renommierten Kunstgalerie für den Kölner Standort von Conpanion Consultants kommt nicht von ungefähr. Denn wir sind der Meinung, dass Kunst und Unternehmensberatung einige Gemeinsamkeiten haben.

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